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Muss ich meine PV-Anlage steuerlich anmelden?

Wenn Sie eine PV-Anlage betreiben und diesen Strom sozusagen verkaufen respektive regelmäßig ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten, dann gilt das als gewerbliche Tätigkeit. Grundsätzlich sind Sie damit verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und auf den verkauften Strom die Umsatzsteuer zu zahlen.

Bei dieser Möglichkeit muss die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Die andere Variante wäre, damit Sie regelbesteuert werden und somit auch die Umsatzsteuer der PV-Anlage geltend machen können, die Regelbesteuerung beim Finanzamt anzugeben. Sie erhalten nachdem die PV-Anlage in Betrieb ist, vom Finanzamt ein Schreiben, wo Sie dies mitteilen können. Bei der Regelbesteuerung ls können Sie alle Rechnungen/Ausgaben, die mit der Anschaffung/Reparatur/Unterhalt der PV-Anlage zu tun haben, steuerlich absetzen. Nach 60 Monaten können Sie zum Beispiel in die Kleinunternehmerregelung optieren, was dann wiederum bedeutet, dass alles was mit der Mehrwertsteuer zu tun hat, wegfällt.

Fazit: Ganz allgemein lässt sich formulieren, dass der steuerliche Aufwand bei der Kleinunternehmerregelung am geringsten ist. Allerdings entgeht Ihnen als Betreiber der PV-Anlage die große Möglichkeit, z. B. die Mehrwertsteuer der PV-Anlage zurückerstattet zu bekommen, sowie Betriebskosten steuerlich geltend zu machen.

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