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Steuer

Versteuerungs-Art der Photovoltaikanlage?

Hierbei sind zwei Themen zu klären:

  1. Umsatzsteuer – Möchtest du diese zurück?
  2. Einkommenssteuer – Wird ein anzusetzender Gewinn durch die Photovoltaikanlage erzielt?
Gewerbeanmeldung notwendig?

Bei privaten PV Anlagen auf deinem Haus ist keine Gewerbeanmeldung notwendig, aufgrund der geringen Einnahmen durch die PV Anlage. Es handelt sich zwar aus steuerrechtlicher Sicht um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aber aufgrund des Freibetrages von 24.500 Euro (Gewinn) wird keine Gewerbesteuer fällig.

Anmeldepflicht beim Finanzamt?

Ja, wenn du damit Geld verdienst. Als erstes erhältst du einen steuerlichen Erfassungsbogen, den du ausfüllst und an dein zuständiges Finanzamt sendet. Dann erhältst du eine Steuernummer.

Umsatzsteuer Erstattung auch bei Akkumulatoren/Speichern?

Ja, im Zuge der Erstinstallation, weil es dann steuerrechtlich ein System ist. Es macht also Sinn, sich sofort für einen Speicher zu entscheiden. Es muss aber die Regelbesteuerung gewählt werden, wenn das Finanzamt den Erfassungsbogen zu dir sendet.

Steuerliche Behandlung deines Eigenverbrauchs?

Wenn du die Umsatzsteuer Rückerstattung für dich beanspruchst, dann wird im Gegenzug dein selbst genutzter Strom mit der derzeit gültigen MwSt. versteuert, vergleichbar wie du sie beim Zukauf des Stroms bezahlen müsstest. Normalerweise rechnet sich das aber, weil die MwSt. Regelung für deinen selbst genutzten Strom nach 60 Monaten wieder abgelegt werden kann. Hierzu informiere dein Finanzamt, dass du in Zukunft darauf verzichtest. Das hat keine Auswirkung auf deine MwSt.-Rückerstattung beim Kauf deiner PV Anlage.

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