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Steuerliche Betrachtung einer PV-Anlage?

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, die regelmäßig Strom ins öffentliche Netz einspeist, gilt das als gewerbliche Tätigkeit. Grundsätzlich sind Sie damit verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und auf den verkauften Strom die Umsatzsteuer zu zahlen. Was aber nicht bedeutet, dass Sie eine Gewerbeanmeldung auszufüllen haben. Das ist meistens nicht der Fall. Sie erhalten aber vom Finanzamt, nach der Anmeldung der PV-Anlage ein Schreiben, wo Sie dem Finanzamt mitteilen, wie Sie besteuert werden wollen. Es besteht unter anderem die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit („Photovoltaik ohne Steuer“). Welche der beiden Optionen – mit oder ohne Zahlung der Umsatzsteuer – günstiger ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Ganz allgemein lässt sich formulieren, dass der steuerliche Aufwand bei der Kleinunternehmerregelung am geringsten ist. Allerdings entgeht Ihnen als Betreiber der PV-Anlage die Möglichkeit, z. B. Einkaufspreis und Betriebskosten steuerlich geltend zu machen.

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