Mit der EEG-Novelle 2021 wurde beschlossen, dass PV-Anlagenbesitzer ein Rundsteuerempfänger (RSE) ab 25,00 KWp benötigen. Obwohl die Versteuerung der EEG-Umlage erst bei 30,00 KWp beginnt, so setzt diese Richtlinie, das Einbauen eines RSG, ab 25,00 KWp ein.