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Wann benötige ich ein Rundsteuerempfänger?

Mit der EEG-Novelle 2021 wurde beschlossen, dass PV-Anlagenbesitzer ein Rundsteuerempfänger (RSE) ab 25,00 KWp benötigen. Obwohl die Versteuerung der EEG-Umlage erst bei 30,00 KWp beginnt, so setzt diese Richtlinie, das Einbauen eines RSG, ab 25,00 KWp ein.

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