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Was ist eine Cloud?

Kurzum ist eine klassische Cloud, wo der User seine Daten von einem Gerät über das Internet auf den Server eines Cloud-Anbieters hochladen kann. Später können die Dateien dann mit diesem oder anderen Geräten wieder abgerufen werden.

Heutzutage werden Stromlieferverträge als Cloud getarnt, wo dem Kunden angeboten wird, die im Sommer überschüssige Menge an Strom einzuspeisen, um diese dann im Winter, wo die Photovoltaikanlage deutlich weniger Leistung bringt, wieder abzurufen. Das Thema ist aber, dass es keine „virtuelle Cloud“ für solche Zwecke gibt und somit keine Möglichkeit, einen im Sommer eingespeisten Strom im Winter abzurufen. Das ist nur in einem physischen Speichermedium möglich! Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den angebotenen Cloudpaketen um reine Stromlieferverträge. Der eingespeiste Strom im Sommer wird wie bei jedem PV-Anlagen Besitzer ins Netz eingespeist. Die Einspeisevergütung wird an den jeweiligen Cloudanbieter abgetreten. Für den Bezug im Winter muss der Anlagenbetreiber dann den vereinbarten Cloud-Paketpreis bezahlen. Angenommen Sie bezahlen für ein Cloudpaket mit 1.000 KWh einen Paketpreis monatlich von 15,99 EUR brutto (MwSt. ist nicht abzugsfähig), dann sind das jährliche Kosten von 191,00 EUR. Der Strompreis liegt dann somit bei günstigen 19,18 Ct. Rechnet man die verlorengegangene Einspeisevergütung hinzu (z. B: 7,5 Ct.), dann ergibt sich eine Gesamtsumme von 26,68 Ct. Außerdem sind die Verträge höchstens auf 2 Jahre bindend und manche Verträge, liest man die AGB genauer, sind bereits nach 6 Monaten berechtigt, eine Strompreiserhöhung durchzusetzen oder zu kündigen. Die Photovoltaik-Anlage wird dann oft noch überteuert verkauft. Mit diesen überhöhten PV-Anlagen-Preisen lässt sich dann auch ein günstiges Cloud-Paket quersubventionieren. Lukrativ ist das für den Anbieter auf jeden Fall, bindet er sich ja höchstens 24 Monate. Also vielleicht doch besser den klassischen Stromliefervertrag aus dem Internet?

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